Forschungsprofil

Die Forschungsarbeit am Lehrstuhl umfasst die bayerische, deutsche und europäische Rechtsgeschichte mit einem zeitlichen Schwerpunkt in der Neuzeit sowie das geltende Zivilrecht.

In der rechtshistorischen Forschung liegen Schwerpunkte auf Methodenfragen bei der Rechtsetzung, der Gesetzgebungsgeschichte und den prägenden Faktoren neuzeitlicher Gesetzgebung unter parlamentarischen, vorkonstitutionellen oder auch totalitären Rahmenbedingungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geschichte des Wirtschaftsrechts und hier insbesondere auf der Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit. Räumlich werden sowohl landesgeschichtliche als auch deutschlandweite und grenzüberschreitend vergleichende Forschungsthemen verfolgt.

Im Zivilrecht liegen Schwerpunkte auf dem Schuldrecht einschließlich der nicht kodifizierten neuen Vertragstypen, dem Gesellschaftsrecht sowie auf den methodischen Grundlagen des Zivilrechts.